Beiträge

Schützenverein „Waidmannsheil“ Erzhausen e. V.

AUFNAHMEGEGÜHREN NEU
·         Aufnahmegebühr  aktiv 300,00 €
·         Aufnahmegebühr Partner aktiv 150,00 €
·         Aufnahmegebühr passiv 50,00 €
·         Aufnahmegebühr Jugendliche bis 18 Jahre kostenlos
·         Aufnahmegebühr Schüler, Azubi, Studenten 19 bis 25 Jahre 150,00 €
JAHRESBEITRAG  
·         Jahresbeitrag Erwachsene 120,00 €
·         Jahresbeitrag Partner 36,00 €
·         Jahresbeitrag Jugendliche bis 18 Jahre 36,00 €
·         Jahresbeitrag über 18-jährige in Ausbildung, auf Antrag 60,00 €
·         Jahresbeitrag Schwerbehinderte mehr als 50%, auf Antrag 60,00 €
·         Jahresbeitrag Rentner ohne Erhöhung, auf Antrag individuell
·         Von aktiven Mitgliedern jährlich zu leistende Arbeitsstunden

ab dem16. bis zum 65. Lebensjahr

16 Stunden
·         Ausgleich pro nicht geleisteter Arbeitsstunde

(Details regelt die Ordnung über die Arbeitsstunden)

25,00 €
GASTKARTEN  
·         Bogen-oder 10m-Stand je Stunde 10,00 €
·         Außenstände 25m, 50m oder100m je Stunde 20,00 €

Zahlung

Die Mitgliedszahlungen werden im SEPA-Lastschriftverfahren eingezogen. Das Mitglied hat sich beim Eintritt in den Verein zu verpflichten, ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Der Jahresbeitrag wird jährlich am 1. März bzw. dem nächsten darauf folgenden Arbeitstag eingezogen. Für die Beitragshöhe ist der am Fälligkeitstag bestehende Mitgliederstatus maßgebend.

Aktive Mitglieder

Aktive Mitglieder können einen Wettkampfpass erhalten und sind damit bei Turnieren und Meisterschaften startberechtigt. Sie können sämtliche Sporteinrichtungen des Vereins nutzen.

Passive Mitglieder

Passive Mitglieder schießen nicht und  sind von den Arbeitsstunden befreit. Sie können bis zu viermal im Jahr mit Gastkarte schießen. Danach gilt die Mitgliedschaft automatisch als aktiv, die Differenz zur Aufnahmegebühr  wird fällig und die festgelegten Arbeitsstunden sind zu leisten.

Ermäßigte Beiträge

Die ermäßigten Beiträge für Schwerbehinderte, Rentner oder über 18-Jährige in Ausbildung müssen beantragt und nachgewiesen werden. Über 18-Jährige in Ausbildung, im BFD oder FSJ und Studenten haben den Nachweis jährlich am Jahresende für das folgende Beitragsjahr zu erbringen, Die Beitragsermäßigung gilt längstens bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, entsprechend der Kindergeldregelung.

Ehrenmitglieder und Ehrenvorsitzende sind aufgrund ihrer besonderen Verdienste beitragsbefreit.

Startgebühren bei Meisterschaften

Für die Vereinsmeisterschaft fallen keine Gebühren an. Startgebühren für die Bezirksmeisterschaft sind vom Schützen selbst zu zahlen. Für Landesmeisterschaften und die Deutsche Meisterschaft übernimmt der Verein die Startgebühren.